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120-Tage-Regel in Dänemark – Rechner für Krankheitstage und Kündigung

Zählen Sie Krankheitstage innerhalb von 12 Monaten nach § 5 Abs. 2 des dänischen Angestelltengesetzes (funktionærloven) – auch bei Teilzeitkrankmeldung – und prüfen Sie, ob die Kündigung rechtzeitig war.

Dänische Regeln

Dieser Rechner wendet dänisches Recht und dänische Tarifverträge an. Er gilt für Beschäftigung in Dänemark und berücksichtigt nicht die Regeln anderer Länder.

120-Tage-Regel
Geben Sie die Krankheitszeiträume ein. Der Rechner zählt die Krankheitstage der letzten 12 Monate und prüft das Kündigungsdatum.
Krankheitszeitraum 1

Nur angeben, wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde


Was ist die dänische 120-Tage-Regel?

Die 120-Tage-Regel (120 dages reglen) erlaubt es einem Arbeitgeber in Dänemark, einem Angestellten (funktionær) mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen, wenn der Angestellte innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten insgesamt 120 Tage lang Gehalt im Krankheitsfall bezogen hat. Die Regel steht in § 5 Abs. 2 des dänischen Angestelltengesetzes (funktionærloven § 5, stk. 2) (auf Dänisch) und gilt nur, wenn sie im einzelnen Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart ist.

Der 120-Tage-Rechner oben zählt die Krankheitstage nach den dänischen Regeln für Sie: Wochenenden und Feiertage bei Vollzeitkrankmeldung, die tatsächlichen Stunden bei Teilzeitkrankmeldung und nur das, was in den letzten 12 Monaten liegt. Geben Sie ein Kündigungsdatum an, prüft er auch, ob die Kündigung rechtzeitig war. Der Rechner ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung.

Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Angestelltengesetz

Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Fehlt eine davon, kann die verkürzte Frist nicht angewendet werden, und der Angestellte hat Anspruch auf seine reguläre Kündigungsfrist.

VoraussetzungWas das bedeutet
Schriftliche VereinbarungDie Regel muss im Arbeitsvertrag des einzelnen Angestellten stehen. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt die Frist nach § 2, egal wie lange der Angestellte krank war.
120 Tage mit Gehalt im KrankheitsfallGemeint sind Krankheitstage mit Gehalt — keine Arbeitstage. Wie Wochenenden und Teilzeitkrankmeldung zählen, steht im nächsten Abschnitt.
Innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden MonatenDie 120 Tage müssen innerhalb von 12 Monaten am Stück liegen. Weiter zurückliegende Krankheitstage zählen nicht.
Kündigung in unmittelbarem ZusammenhangFrühestens nach Ende der Arbeitszeit am 120. Krankheitstag. Bei ununterbrochener Krankheit in der Regel spätestens am 129,5. Krankheitstag; war der Angestellte zwischenzeitlich gesund, weniger als 10 Kalendertage danach.
Der Angestellte ist noch krankDie Kündigung muss während der Krankheit ausgesprochen werden. Kehrt der Angestellte nach der Kündigung zurück, ändert das nichts an ihrer Wirksamkeit.
Frist1 Monat zum Monatsende — unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Quelle: dänisches Angestelltengesetz (funktionærloven) § 5, stk. 2. Tarifverträge (overenskomster) und individuelle Vereinbarungen können den Angestellten besserstellen.

So werden die 120 Krankheitstage berechnet

Die Zählung hängt davon ab, ob der Angestellte in Vollzeit oder in Teilzeit krankgemeldet ist. Die dänische Rechtsprechung hält die beiden Fälle auseinander.

  • Vollzeitkrankmeldung: Alle Kalendertage zählen — auch Wochenenden, Sonn- und Feiertage (helligdage) und andere arbeitsfreie Tage, wenn der Angestellte sowohl am Tag davor als auch am Tag danach in Vollzeit krankgemeldet war. Der Oberste Gerichtshof Dänemarks (Højesteret) hat diese langjährige Praxis 2022 bestätigt.
  • Teilzeitkrankmeldung: Nur die tatsächliche Abwesenheit zählt. Ist der Angestellte 4 von 8 Stunden krank, zählt der Tag als ½ Krankheitstag. Wochenenden und andere arbeitsfreie Tage zählen bei einer Teilzeitkrankmeldung nicht mit (Oberster Gerichtshof 2017).
  • Gehalt im Krankheitsfall: Das Gesetz spricht von Tagen, an denen der Angestellte »Gehalt während der Krankheit bezogen hat« (oppebåret løn under sygdom).
  • 12 Monate: Der Rechner blickt 12 Monate vom Kündigungsdatum zurück — oder vom letzten Krankheitstag, wenn Sie kein Kündigungsdatum angeben. Tage davor fallen heraus.
So füllen Sie den Rechner aus
  • Krankheitszeiträume (von und bis):Geben Sie jeden Krankheitszeitraum mit dem ersten und letzten Krankheitstag ein. Eine ununterbrochene Vollzeitkrankmeldung wird als ein Zeitraum eingegeben — auch über Wochenenden hinweg —, damit die arbeitsfreien Tage mitzählen.
  • Teilzeitkrankmeldung:Setzen Sie das Häkchen und geben Sie für jeden Tag die Normalstunden und Krankheitsstunden des Angestellten an. Der Tag zählt als Krankheitsstunden geteilt durch Normalstunden. Tage ohne Normalstunden zählen nicht.
  • Kündigungsdatum (optional):Das Datum, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Der Rechner prüft dann, ob der Angestellte an diesem Tag krank war und ob die Kündigung rechtzeitig kam.

Beispiele für die 120-Tage-Berechnung

SituationKrankheitstageErgebnis
Ununterbrochen in Vollzeit krank vom 1. Januar bis 30. April 2026120Die Regel ist erfüllt. Der 30. April ist der 120. Krankheitstag.
In Vollzeit krank von Freitag bis Montag, als ein Zeitraum eingegeben4Das Wochenende zählt mit.
In Vollzeit krank Montag–Freitag in zwei Wochen, als zwei Zeiträume eingegeben10Zu niedrig: Das Wochenende dazwischen fehlt. Als ein Zeitraum ergibt es 12.
Teilzeit 4 von 8 Stunden, Montag–Freitag über 4 Wochen10Nur die tatsächlichen Stunden zählen. Die Wochenenden zählen 0.
90 Tage Vollzeit, danach 8 Wochen zur Hälfte110Noch nicht erfüllt.

Die Zahlen wurden mit dem Rechner oben ermittelt. Probieren Sie es mit Ihren eigenen Daten — oder zählen Sie Kalendertage mit dem Datumsrechner.

Wann muss die Kündigung erfolgen?

Die Kündigung muss »in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ablauf der 120 Krankheitstage und solange der Angestellte noch krank ist« erfolgen (i umiddelbar tilknytning til udløbet af de 120 sygedage, og medens funktionæren endnu er syg). Der Oberste Gerichtshof Dänemarks hat beide Enden des Zeitfensters präzisiert.

Kündigung ausgesprochenBewertung
Vor Ende der Arbeitszeit am 120. KrankheitstagZu früh — die 120 Tage sind nicht erreicht.
Nach Ende der Arbeitszeit am 120. KrankheitstagRechtzeitig (Oberster Gerichtshof 2025).
Vom 121. bis 129. Krankheitstag bei ununterbrochener KrankheitRechtzeitig — der Angestellte ist seit dem 120. Krankheitstag ununterbrochen krank.
Gesund und erneut krank, 10 Kalendertage oder mehr nach den 120 KrankheitstagenZu spät (Oberster Gerichtshof 2023). Die verkürzte Frist erfordert nun 120 neue Krankheitstage innerhalb von 12 Monaten.
Der Angestellte ist am Kündigungstag gesundgemeldetUnwirksam — der Angestellte muss noch krank sein.
Der Angestellte war gesund und ist vor Fristablauf erneut krankDie Voraussetzung der Krankheit ist erfüllt, aber die Frist läuft weiterhin ab dem 120. Krankheitstag.

Quellen: Angestelltengesetz (funktionærloven) § 5, stk. 2, 2. Satz, sowie die Urteile des Obersten Gerichtshofs Dänemarks vom 19. Dezember 2023 und 25. November 2025. Der Rechner kennt die Uhrzeit nicht: Eine Kündigung am 120. Krankheitstag selbst wird unter dem Vorbehalt akzeptiert, dass sie nach Ende der Arbeitszeit ausgesprochen wurde.

Typische Fehler bei der 120-Tage-Regel

  • Die Regel steht nicht im Vertrag. Ohne schriftliche Vereinbarung im einzelnen Arbeitsverhältnis kann die Regel überhaupt nicht angewendet werden.
  • Wochenenden werden bei Teilzeitkrankmeldung mitgezählt. Bei Teilzeit zählt nur die tatsächliche Abwesenheit — ein klassischer Grund, warum in Wirklichkeit Tage fehlen.
  • Die Vollzeitkrankmeldung wird aufgeteilt. Wird eine ununterbrochene Krankmeldung als mehrere Zeiträume eingegeben, fehlen die Wochenenden dazwischen, und die Zahl wird zu niedrig.
  • Die Kündigung kommt zu spät. Bei ununterbrochener Krankheit ist die Grenze in der Regel der 129,5. Krankheitstag. War der Angestellte gesund und ist erneut krank, entfällt die verkürzte Frist, sobald 10 Kalendertage nach dem 120. Krankheitstag vergangen sind.
  • Die Kündigung erfolgt nach der Gesundmeldung. Ist der Angestellte am Kündigungstag wieder bei der Arbeit, ist die Voraussetzung der Krankheit nicht erfüllt.
Als Arbeitgeber in Dänemark

Behalten Sie das Datum des 120. Krankheitstags im Blick. Die Kündigung kann nach Ende der Arbeitszeit an diesem Tag ausgesprochen werden und muss bei ununterbrochener Krankheit in der Regel spätestens am 129,5. Krankheitstag erfolgt sein — war der Angestellte zwischenzeitlich gesund, bevor 10 Kalendertage vergangen sind.

Stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter an dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wird, noch krank ist.

Prüfen Sie, ob die 120-Tage-Regel im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters steht. § 5, stk. 2 verlangt eine schriftliche Vereinbarung — fehlt sie, gilt die reguläre Kündigungsfrist.

Als Arbeitnehmer in Dänemark

Prüfen Sie Ihren Vertrag. Steht dort nichts zur 120-Tage-Regel, gilt die normale Kündigungsfrist nach § 2 des Angestelltengesetzes (funktionærloven § 2), unabhängig von Ihren Krankheitstagen.

Prüfen Sie die Zählung Ihres Arbeitgebers. Waren Sie in Teilzeit krankgemeldet, dürfen Wochenenden und freie Tage nicht mitzählen.

Erheben Sie Einspruch, wenn die Kündigung nach dem 129,5. Krankheitstag kam, 10 Kalendertage oder mehr nach dem 120. Krankheitstag nach einer zwischenzeitlichen Gesundmeldung oder während Sie gesundgemeldet waren. Wenden Sie sich an Ihre Vertrauensperson (tillidsrepræsentant) oder Ihre Gewerkschaft.

Rechtsgrundlage

  • Angestelltengesetz (funktionærloven) § 5, stk. 2 — die 120-Tage-Regel: 1 Monat Frist zum Monatsende nach 120 Tagen mit Gehalt im Krankheitsfall innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, wenn dies schriftlich vertraglich vereinbart ist und die Kündigung in unmittelbarem Zusammenhang mit den 120 Krankheitstagen erfolgt, solange der Angestellte noch krank ist.
  • Angestelltengesetz (funktionærloven) § 2 — die regulären Kündigungsfristen, die gelten, wenn die 120-Tage-Regel nicht vereinbart oder nicht erfüllt ist.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs Dänemarks vom 16. März 2022 — Wochenenden und Feiertage zählen bei Vollzeitkrankmeldung, wenn der Angestellte am Tag davor und am Tag danach in Vollzeit krankgemeldet war.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs Dänemarks vom 22. November 2017 (UfR 2018.815) — bei Teilzeitkrankmeldung zählt nur die tatsächliche Abwesenheit.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs Dänemarks vom 19. Dezember 2023 — die Kündigung muss in der Regel weniger als 10 Kalendertage nach Ablauf der 120 Krankheitstage erfolgen, wenn der Angestellte gesund war und erneut krank ist. Bei ununterbrochener Krankheit lässt das Urteil die bisherige Praxis von bis zu 129,5 Krankheitstagen bestehen.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs Dänemarks vom 25. November 2025 — die Kündigung kann nach Ende der Arbeitszeit am 120. Krankheitstag ausgesprochen werden.

Tarifverträge (overenskomster) und individuelle Vereinbarungen können den Angestellten besserstellen als das Gesetz. Prüfen Sie immer Ihre eigenen Vereinbarungen, bevor Sie sich auf eine Berechnung stützen. Die Voraussetzungen, die Vertragsklausel und die Frist für die Kündigung behandelt der Blogbeitrag 120 dages reglen for arbejdsgivere: tæl før du opsiger (auf Dänisch).

Fragen und Antworten

Was ist die 120-Tage-Regel in Dänemark?

Eine Regel in § 5 Abs. 2 des dänischen Angestelltengesetzes (funktionærloven § 5, stk. 2), nach der der Arbeitgeber einem Angestellten (funktionær) nach 120 Krankheitstagen mit Gehalt innerhalb von 12 Monaten mit einer Frist von 1 Monat kündigen kann. Sie gilt nur, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart ist.

Wie berechnet man die 120 Krankheitstage?

Zählen Sie die Krankheitstage mit Gehalt innerhalb von 12 Monaten am Stück. Bei Vollzeitkrankmeldung zählen alle Kalendertage eines zusammenhängenden Krankheitszeitraums; bei Teilzeitkrankmeldung nur die tatsächlichen Krankheitsstunden im Verhältnis zur normalen Arbeitszeit.

Zählen Wochenenden und Feiertage mit?

Ja, bei Vollzeitkrankmeldung, wenn der Angestellte am Tag davor und am Tag danach in Vollzeit krankgemeldet war. Nein, bei Teilzeitkrankmeldung — dann zählt nur die tatsächliche Abwesenheit.

Wie zählt eine Teilzeitkrankmeldung?

Anteilig: 4 Krankheitsstunden von 8 Normalstunden sind ½ Krankheitstag. Freie Tage und Wochenenden zählen 0. Deshalb dauert es bei einer Teilzeitkrankmeldung länger, 120 Tage zu erreichen.

Wann muss die Kündigung ausgesprochen werden?

Frühestens nach Ende der Arbeitszeit am 120. Krankheitstag. Bei ununterbrochener Krankheit in der Regel spätestens am 129,5. Krankheitstag; war der Angestellte zwischenzeitlich gesund, weniger als 10 Kalendertage nach Ablauf der 120 Krankheitstage. Der Angestellte muss krank sein, wenn die Kündigung ausgesprochen wird.

Was gilt, wenn die Kündigung zu spät kommt?

Dann kann die verkürzte Frist nicht angewendet werden, und der Angestellte hat Anspruch auf Gehalt während seiner regulären Kündigungsfrist. Ob die Kündigung an sich sachlich gerechtfertigt (saglig) war, wird gesondert beurteilt — der Oberste Gerichtshof Dänemarks hat eine Kündigung mit regulärer Frist nach erheblichen Krankheitszeiten als gerechtfertigt angesehen.

Was gilt, wenn die 120-Tage-Regel nicht im Vertrag steht?

Dann kann sie nicht angewendet werden. Dem Angestellten kann wegen langer Krankheit trotzdem gekündigt werden, wenn die Kündigung sachlich gerechtfertigt ist, aber mit der regulären Frist nach § 2 — berechnen Sie sie mit dem Kündigungsfristrechner.

Wurde die 120-Tage-Regel abgeschafft?

Nein. Die Regel steht weiterhin in § 5 Abs. 2 des Angestelltengesetzes (funktionærloven), und der Oberste Gerichtshof Dänemarks hat sie zuletzt 2023 und 2025 präzisiert.

Inhalt zuletzt geprüft: Oktober 2026.